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BVerwG, 13.07.1995 - 2 B 162.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Soll Vorschriften - ausgelaufenes Recht - Änderung der Rechtslage - Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1995 - 2 B 162.94
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch den Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1995 - 2 B 162.94
Rechtsfragen nach ausgelaufenem Recht kommt aber regelmäßig- und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (stRspr; vgl. u.a. Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - m.w.N.). - BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1995 - 2 B 162.94
Dies auch dann nicht, wenn die Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen - hier insbesondere zu Art. 6 Abs. 1, 2 und 4 GG - anführt (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ). - BVerwG, 28.02.1978 - 1 D 25.77
Pflichtwidriges Fernbleiben vom Dienst - Bewilligter Urlaub ohne Dienstbezüge - …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1995 - 2 B 162.94
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht über die Anwendung des § 79 a a.F. des Bundesbeamtengesetzes entschieden, ohne die Verfassungsmäßigkeit einer Höchstgrenze in Frage zu stellen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1978 - BVerwG 1 B 25.77 - <BVerwGE 63, 11 [BVerwG 28.02.1978 - BVerwG 1 D 25.77]>). - BVerwG, 16.02.1977 - 1 B 25.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1995 - 2 B 162.94
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht über die Anwendung des § 79 a a.F. des Bundesbeamtengesetzes entschieden, ohne die Verfassungsmäßigkeit einer Höchstgrenze in Frage zu stellen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1978 - BVerwG 1 B 25.77 - <BVerwGE 63, 11 [BVerwG 28.02.1978 - BVerwG 1 D 25.77]>).